Bebauungsplan Erläuterung
Inhalt
Begriffe im Kontext
B-Plan aufstellen (Synonym), Planverfahren (Synonym), Öffentliche Auslegung Bebauungsplan (Synonym), Fa. Bebauungsplanverfahren (Synonym), Bebauungsplan - rechtl. Grundsatzfragen (Synonym), Bebauungsplan, Verkauf (Synonym), Bebauungsplan erarbeiten (Synonym), Bebauungsplanentwurf (Synonym), Öffentliche Plandiskussion (Synonym), Öffentliche Auslegung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Landschaftsplanerische Fesetzungen (Synonym), Landschaftsplanerische Regelungen (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Bezirkliche Stadtentwicklung (Synonym), Baustufenplan (Synonym), Bebauungsplanverfahren, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), Bebauungsplan, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), ortübliche Bekanntmachung Bebauungsplan (Synonym), Bebauungspläne Verkauf (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
10.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)
Baugesetzbuch (BauGB)
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html
Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.
Bebauungspläne werden in speziellen Verfahren, die im Baugesetzbuch geregelt sind, erstellt. Dabei werden verschiedene Akteure in den Planungsprozess einbezogen.
Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel
Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.
Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel
- die Art der Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet),
- die Festlegung von Verkehrsflächen, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen
- die Bebauungsdichte
- die Geschossigkeit von Gebäuden.
Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.
Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens können verschiedene Unterlagen notwendig sein oder erstellt werden. Dazu gehören in der Regel:
- Planungsunterlagen (Karten, Pläne und Skizzen)
- Ausführliche Begründung
- Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen Stellen
- Beschlüsse und Protokolle
- Gegebenenfalls rechtliche Gutachten oder Prüfungen
- Es besteht eine städtebauliche Notwendigkeit, zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsbedarf, dem Bedarf an neuen Wohngebieten oder der Notwendigkeit der Flächenordnung.
- Es besteht ein öffentliches Interesse an der Planung und Entwicklung des betreffenden Gebiets.
- Die Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen werden angemessen in den Planungsprozess einbezogen.
Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren können je nach Umfang, Komplexität und örtlichen Gegebenheiten stark variieren. Die Kosten betragen in der Regel mindestens einige Zehntausend Euro und sind in der Regel ganz oder teilweise von den Begünstigten des Planverfahrens zu tragen.
- Die zuständige Stelle fasst einen Aufstellungsbeschluss, der die Notwendigkeit und Zielsetzung des Bebauungsplans festlegt.
- Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele und Inhalte des Bebauungsplans festlegt.
- Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
- Der Planentwurf wird den Trägern öffentlicher Belange und den beteiligten Behörden zur Stellungnahme übermittelt.
- Es erfolgt eine Abstimmung und gegebenenfalls Anpassung des Planentwurfs aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen.
- Der überarbeitete Planentwurf wird von der zuständigen Gemeindevertretung oder Behörde beschlossen und erneut öffentlich ausgelegt.
- Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan von der zuständigen Behörde oder Gemeindevertretung festgestellt.
- Der festgestellte Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und bildet die Grundlage für Bauvorhaben und weitere Maßnahmen im betreffenden Gebiet.
- Bebauungsplan Informationen
- Bebauungspläne regeln die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten, einschließlich Art der Nutzung, Verkehrsflächen, Grünflächen, Bebauungsdichte und Gebäudegeschossigkeit.
- Sie legen auch Details wie Gebäudeanordnung, Wohneinheiten und Gestaltungsrichtlinien fest und bilden die Grundlage für Bauvorhaben.
- Bebauungspläne sind verbindlich für alle Bauvorhaben, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg