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Betreuungsverfügung Beglaubigung

Hamburg 99003033000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003033000000

Leistungsbezeichnung

Betreuungsverfügung Beglaubigung

Leistungsbezeichnung II

Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorsorgevollmacht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Beratung rechtliche Betreuung

Teaser

Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Volltext

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und in welchem Umfang, falls Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Eine Betreuungsverfügung wird wirksam, wenn das Betreuungsgericht entscheidet, dass Sie einen rechtlichen Betreuer brauchen. Das Gericht versucht dabei, Ihre in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche zu berücksichtigen.
Um Ihre Betreuungsverfügung rechtsgültig zu machen, sollten Sie sie schriftlich verfassen und mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Sie können die Betreuungsverfügung auch von der zuständigen Stelle öffentlich beglaubigen lassen. Diese Beglaubigung ersetzt zwar nicht in allen Fällen eine notarielle Beurkundung, erhöht aber die Akzeptanz Ihrer Unterschrift.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis
Schriftliche abgefasste und unterschriebene Betreuungsverfügung

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zu dem Termin mit.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beglaubigt Ihre Unterschrift.

Bearbeitungsdauer

Die Beglaubigung dauert in etwa 30 Minuten.
Wenn Sie sich vorab beraten lassen möchten, planen Sie ungefähr 1 Stunde für den Termin ein.

Frist

Keine.

Hinweise

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung für Sie verantwortlich sein soll. Für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, können Sie bestimmen, in welchen Bereichen (zum Beispiel Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) Ihre Betreuung erfolgen soll und Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Betreuung und Lebensgestaltung festlegen.
Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein. Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.
Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).

Rechtsbehelf

Keine.

Kurztext

  • Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
  • Betreuungsverfügung legt Person, Art und Umfang einer rechtlichen Betreuung fest
  • Wird wirksam, wenn das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestimmt.
  • Gericht berücksichtigt in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche.
  • Schriftlich verfassen und mit Ort und Datum unterschreiben.
  • Möglichkeit der öffentlichen Beglaubigung zur Erhöhung der Akzeptanz.
  • Öffentliche Beglaubigung ersetzt nicht immer eine notarielle Beurkundung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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