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Einkommensteuererklärung, Belegvorhaltepflicht

Hamburg 99102008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Einkommensteuererklärung, Belegvorhaltepflicht

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einkommensteuer (Synonym), Einkommensteuererklärung (Synonym), Belege (Synonym), Belegvorlagepflicht (Synonym), Vorlage von Belegen (Synonym), Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Synonym), ESt Belege einreichen (Synonym), Steuererklärung Unterlagen (Synonym), Steuererklärung Nachweise (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016  (BGBl. I S. 1679)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit der Steuererklärung müssen grundsätzlich keine Belege oder separate Aufstellungen eingereicht werden. Die Belege müssen allerdings für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes aufbewahrt werden.
Sind beispielsweise Aufwendungen erstmals entstanden, kann die Vorlage von Belegen für die Bearbeitung der Steuererklärung erforderlich sein. In solchen Fällen fordert das Finanzamt die Belege an.
Die Belegvorhaltepflicht gilt ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017.

 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken und Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Im Übrigen müssen die Belege aufbewahrt werden (Belegvorhaltepflicht) und nur auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden.
Belege können grundsätzlich per Post, per E-Mail, per Fax oder durch persönliche Abgabe im Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe von Originalbelegen ist in der Regel nicht erforderlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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