Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Inhalt
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Begriffe im Kontext
Rechtsanwaltsfachangestellter (Synonym), Rechtsanwaltsfachangestellte (Synonym), Rechtsanwaltsgehilfe (Synonym), Rechtsanwaltsgehilfin (Synonym), Kanzleimitarbeiter/in (Synonym), ReFa (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
BBiG, ReNoPatAusbVO, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei rechtlichen Dienstleistungen.
- Formloser Antrag
- Ausweisdokument
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis über den Abschluss der Ausbildung
- sowie alle Zeugnisse der Ausbildung
Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbVO) an Rechtsanwaltsfachangestellte gestellt werden.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.
Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.