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Abfallentsorgernummer Erteilung

Hamburg 99001044001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001044001000

Leistungsbezeichnung

Abfallentsorgernummer Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kennnummer (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Abfälle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Abfall

Teaser

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

Volltext

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu. Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. 

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

Voraussetzungen

Keine

Kosten

25,00 EUR bis 250,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Abfallentsorgernummer bei der zuständigen Behörde (es steht ein Online-Dienst zur Verfügung)
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Angaben und Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von Art und Umfang des Antrages sowie der zuständigen Behörde.

Frist

Keine. Behördliche Betriebsnummern sind jedoch in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. Die Abfallentsorgernummer muss Ihnen somit bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Abfallentsorgernummer beantragen 
  • Vergabe von behördlichen Betriebsnummern für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen von Abfällen
  • Abfallrechtliche Betriebsnummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren und sind in unterschiedlichen Formularen einzutragen
  • Antrag online

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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