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Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

Hamburg 99050122104001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122104001

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

Leistungsbezeichnung II

Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Prostitution (Synonym), Weibliche Prostituierte (Synonym), Männliche Prostituierte (Synonym), Transsexuelle Prostituierte (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Sexarbeiter (Synonym), Sexarbeiterinnen (Synonym), Zwangsprostitution (Synonym), Zwangsprostituierte (Synonym), Huren (Synonym), Bockschein (Synonym), Prostituierte (Synonym), Hurenpass (Synonym), Anmeldung Prostituierte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

§3 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html

Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html

Teaser

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig und kann auch in allen Bundesländern bzw. Kommunen ausgestellt werden.
Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach zwei Jahren erneuern.

Erforderliche Unterlagen

• Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.

Voraussetzungen

Für die Anmeldung benötigen Sie: • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis • den Nachweis der Volljährigkeit • den Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung • eine Meldebescheinigung oder hilfsweise eine Bescheinigung über eine Zustelladresse sowie • ein aktuelles Foto.
   

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Sie können neben der Anmeldebescheinigung auf Wunsch auch eine zusätzliche Aliasbescheinigung erhalten. Die Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung ist gebührenfrei.
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Das Informations- und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 - 60 min.

Frist

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

Hinweise

Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.

Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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