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Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg - UVP- Portal

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg - UVP- Portal

Leistungsbezeichnung II

Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg - UVP- Portal

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Umweltverträglichkeitsprüfungen-Hamburg (Synonym), UVP-Portal (Synonym), UVP-Portal Hamburg (Synonym), Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Synonym), UVP- pflichtige Vorhaben (Synonym), Portal (Synonym), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren.

Volltext

  • Allgemeine Informationen finden Sie unter dem Link "Umweltverträglichkeitsprüfungen Hamburg (UVP-Portal)".
  • Zum UVP-Portal kommen Sie über den Link "UVP-Verbund".
 
  • Im UVP-Portal
    können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.
  • Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
    ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.
  • Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt,
    das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.
  • Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
    und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.
  • Die Durchführung einer UVP
    erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

INFORMATION

Vorläufig stehen Ihnen die Informationen zu UVP-Verfahren in einem länderübergreifenden UVP-Portal zur Verfügung. Sie können Ihre Suche dabei aber auf das Land Hamburg eingrenzen, indem Sie unter Suche in der Kategorie Bundesländer das entsprechende Land auswählen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal