Erzieherausbildung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erzieherausbildung Erzieherin Erzieher (Synonym), Erzieher (Synonym), Erzieherin (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.03.2023
Fachlich freigegeben durch
IT-Aufträge HIBB
Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik
Die Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wohngruppen etc.), in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf. Die Fachschulausbildung ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.
Die Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wohngruppen etc.), in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf. Die Fachschulausbildung ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.
Der Zugang zur 3-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
· einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder
· einer Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder
· eine entsprechende Berufstätigkeit oder
· der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum
oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
Der Zugang zur 2-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
· der Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischen Assistent“
oder
· an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
· an einer Fachoberschule Sozialpädagogik oder
· am Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“
· einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder
· einer Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder
· eine entsprechende Berufstätigkeit oder
· der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum
oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
Der Zugang zur 2-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
· der Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischen Assistent“
oder
· an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
· an einer Fachoberschule Sozialpädagogik oder
· am Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“
Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien. In einigen Schulen werden Klassen zum 1. Februar eingerichtet, dann erfolgt die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Die zentrale Anmeldeschule ist die BS30.
Die vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dauert einschließlich des praktischen Anteils je nach Vorbildung vier bis sechs Schulhalbjahre. Bei entsprechender Vorbildung wird sie auf zwei Jahre verkürzt. Sie kann auch in berufsbegleitender Form absolviert werden. Diese Form umfasst sechs Schulhalbjahre.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg