Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erzieherausbildung

Hamburg 99018095000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018095000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Erzieherausbildung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Erzieherausbildung Erzieherin Erzieher (Synonym), Erzieher (Synonym), Erzieherin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

IT-Aufträge HIBB

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik
 
Die Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wohngruppen etc.), in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf. Die Fachschulausbildung ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Der Zugang zur 3-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
·         einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder
·         einer Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder
·         eine entsprechende Berufstätigkeit oder
·         der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum
oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
 
Der Zugang zur 2-jährigen Ausbildung erfolgt über den mittleren Schulabschluss (MSA) und zusätzlich
·         der Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischen Assistent“
oder
·         an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
·         an einer Fachoberschule Sozialpädagogik oder
·         am Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“
 

Kosten

Verfahrensablauf

Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien. In einigen Schulen werden Klassen zum 1. Februar eingerichtet, dann erfolgt die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Die zentrale Anmeldeschule ist die BS30.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dauert einschließlich des praktischen Anteils je nach Vorbildung vier bis sechs Schulhalbjahre. Bei entsprechender Vorbildung wird sie auf zwei Jahre verkürzt. Sie kann auch in berufsbegleitender Form absolviert werden. Diese Form umfasst sechs Schulhalbjahre.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal