Fiktionsbescheinigung Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aufenthalt (Synonym), eAT (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
- § 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html
Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung über die Wirkung Ihres beantragten Aufenthaltstitels.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Wirkung Ihres Antrags, wenn über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, beispielsweise weil
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
- Pass oder Passersatz
- falls vorhanden bisheriger Aufenthaltstitel
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Meldebestätigung oder
- Mietvertrag
Sie haben einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt.
Sie verfügen zum Zeitpunkt des Antrags über
Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
Sie verfügen zum Zeitpunkt des Antrags über
- einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D) oder
- dürfen sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung an:
- Volljährige: 13,00 EUR
- Minderjährige: 6,50 EUR
- Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.
- Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
- Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige haben das Recht, in den Mitgliedstaaten der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Daraus ergeben sich aufenthaltsrechtliche Sonderbestimmungen – auch für Familienangehörige.
- Fiktionsbescheinigung erhalten
- Bescheinigung über die Wirkung eines beantragten Aufenthaltstitels
- wenn aus Gründen noch nicht über den beantragten Aufenthaltstitel entschieden werden kann, z.B. wenn
- Unterlagen oder Akten fehlen,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel vor Ablauf des bisherigen noch nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss
- Temporäre Verlängerung (3- 6 Monate) des bestehenden Aufenthaltstitel mit Auflage bis zur Entscheidung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg