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Fiktionsbescheinigung Ausstellung

Hamburg 99010008012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010008012000

Leistungsbezeichnung

Fiktionsbescheinigung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Fiktionsbescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthalt (Synonym), eAT (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung über die Wirkung Ihres beantragten Aufenthaltstitels.

Volltext

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Wirkung Ihres Antrags, wenn über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, beispielsweise weil

  • Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
  • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
  • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Die Fiktionsbescheinigung ist eine temporäre Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels für 3 bis 6 Monate mit Auflage bis über Ihren beantragten Aufenthaltstitel entschieden ist.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • falls vorhanden bisheriger Aufenthaltstitel
  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
    • Meldebestätigung oder
    • Mietvertrag

Voraussetzungen

Sie haben einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt.

Sie verfügen zum Zeitpunkt des Antrags über 
  • einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D) oder
  • dürfen sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt.
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) sind, können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung an:
  • Volljährige: 13,00 EUR
  • Minderjährige: 6,50 EUR
Wenn Sie öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten Ihre Fiktionsbescheinigung unverzüglich.

Frist

Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben.

Hinweise

  • Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
  • Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige haben das Recht, in den Mitgliedstaaten der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Daraus ergeben sich aufenthaltsrechtliche Sonderbestimmungen – auch für Familienangehörige.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Fiktionsbescheinigung erhalten
  • Bescheinigung über die Wirkung eines beantragten Aufenthaltstitels
  • wenn aus Gründen noch nicht über den beantragten Aufenthaltstitel entschieden werden kann, z.B. wenn
    • Unterlagen oder Akten fehlen,
    • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel vor Ablauf des bisherigen noch nicht ausgehändigt werden kann oder
    • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss
  • Temporäre Verlängerung (3- 6 Monate) des bestehenden Aufenthaltstitel mit Auflage bis zur Entscheidung

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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