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ELStAM, Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber

Hamburg 99102036000000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

falsche Steuerklasse (Synonym), Arbeitgeberanmeldung fehlgeschlagen (Synonym), Haupt-Arbeitgeber (Synonym), Steuerklasse 6 (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Weiteres Beschäftigungsverhältnis (Steuerklasse VI) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber.
  • Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die entsprechenden Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mit dieser Steuerklasse zu erhalten.
  • Nebenarbeitgeber: Erhält der Arbeitnehmer in einem weiteren Arbeitsverhältnis Arbeitslohn, handelt es sich hierbei um ein Nebenarbeitsverhältnis. Der daraus erzielte Arbeitslohn ist immer mit der Steuerklasse VI zu versteuern. Aus diesem Grund werden einem Nebenarbeitgeber die ELStAM mit der Steuerklasse VI übermittelt.

Für einen Arbeitnehmer kann jeweils nur ein Arbeitgeber das erste Arbeitsverhältnis anmelden.
Die Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers mit der Kennzeichnung Hauptarbeitgeber bewirkt, dass ein eventuell bereits angemeldeter Hauptarbeitgeber als Nebenarbeitgeber eingestuft wird und so geänderte ELStAM für seinen Arbeitnehmer mit der Steuerklasse VI erhält.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der ersten Anmeldung an der ELStAM-Datenbank fragen, ob es sich beim betreffenden Arbeitsverhältnis um ein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Ohne diese Angabe wird ein Nebenarbeitsverhältnis unterstellt und die Steuerklasse VI bereitgestellt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Kennzeichen 'Hauptarbeitgeber' versehentlich nicht gesetzt:
  • Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber bei der Anmeldung des Arbeitnehmers in der ELStAM-Datenbank irrtümlich nicht das Kennzeichen 'Hauptarbeitgeber' gesetzt hat.
  • Dies hat zur Folge, dass diesem Arbeitnehmer Steuerklasse VI anstelle der eigentlich zutreffenden Steuerklasse zugewiesen wird, auch wenn neben dem Arbeitgeber kein weiterer Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank angemeldet ist.
  • In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit dem ursprünglichen 'RefDatumAG' (= Referenzdatum, ab dem ELStAM geliefert werden sollen) ab- und als 'Hauptarbeitgeber' mit dem ursprünglichen Beschäftigungsbeginn und ursprünglichen 'RefDatumAG' + einen Tag wieder anzumelden.
  • Das Finanzamt kann entsprechende Korrekturen nicht vornehmen.

Weitere Informationen zu Anmeldungen und Abmeldungen von Arbeitsverhältnissen, sowie zum Wechsel zwischen Haupt- und Nebenarbeitsverhältnissen können den ELStAM - Fallbeispielen entnommen werden (siehe Link).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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