ELStAM, Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber
Inhalt
Begriffe im Kontext
falsche Steuerklasse (Synonym), Arbeitgeberanmeldung fehlgeschlagen (Synonym), Haupt-Arbeitgeber (Synonym), Steuerklasse 6 (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Weiteres Beschäftigungsverhältnis (Steuerklasse VI) (Synonym)
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Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber.
- Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die entsprechenden Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mit dieser Steuerklasse zu erhalten.
- Nebenarbeitgeber: Erhält der Arbeitnehmer in einem weiteren Arbeitsverhältnis Arbeitslohn, handelt es sich hierbei um ein Nebenarbeitsverhältnis. Der daraus erzielte Arbeitslohn ist immer mit der Steuerklasse VI zu versteuern. Aus diesem Grund werden einem Nebenarbeitgeber die ELStAM mit der Steuerklasse VI übermittelt.
Für einen Arbeitnehmer kann jeweils nur ein Arbeitgeber das erste Arbeitsverhältnis anmelden.
Die Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers mit der Kennzeichnung Hauptarbeitgeber bewirkt, dass ein eventuell bereits angemeldeter Hauptarbeitgeber als Nebenarbeitgeber eingestuft wird und so geänderte ELStAM für seinen Arbeitnehmer mit der Steuerklasse VI erhält.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der ersten Anmeldung an der ELStAM-Datenbank fragen, ob es sich beim betreffenden Arbeitsverhältnis um ein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Ohne diese Angabe wird ein Nebenarbeitsverhältnis unterstellt und die Steuerklasse VI bereitgestellt.
Kennzeichen 'Hauptarbeitgeber' versehentlich nicht gesetzt:
- Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber bei der Anmeldung des Arbeitnehmers in der ELStAM-Datenbank irrtümlich nicht das Kennzeichen 'Hauptarbeitgeber' gesetzt hat.
- Dies hat zur Folge, dass diesem Arbeitnehmer Steuerklasse VI anstelle der eigentlich zutreffenden Steuerklasse zugewiesen wird, auch wenn neben dem Arbeitgeber kein weiterer Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank angemeldet ist.
- In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit dem ursprünglichen 'RefDatumAG' (= Referenzdatum, ab dem ELStAM geliefert werden sollen) ab- und als 'Hauptarbeitgeber' mit dem ursprünglichen Beschäftigungsbeginn und ursprünglichen 'RefDatumAG' + einen Tag wieder anzumelden.
- Das Finanzamt kann entsprechende Korrekturen nicht vornehmen.
Weitere Informationen zu Anmeldungen und Abmeldungen von Arbeitsverhältnissen, sowie zum Wechsel zwischen Haupt- und Nebenarbeitsverhältnissen können den ELStAM - Fallbeispielen entnommen werden (siehe Link).
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg