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ELStAM, Arbeitgeber, Härtefallregelung

Hamburg 99102036000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Arbeitgeber, Härtefallregelung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

AGK - ELStAM - Härtefallregelung für Arbeitgeber (Synonym), ELStAM, Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Arbeitgeber (Synonym), ELStAM, Ausnahme bei geringfügiger Beschäftigung in einem Privathaushalt ohne maschinelle Lohnabrechnung (§ 8a SGB IV) (Synonym), ELStAM, Ausnahmeregelung für Arbeitgeber (Synonym), Härtefallarbeitgeber- (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Finanzverwaltung bietet Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind und denen es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, ein Ersatzverfahren (sog. 'Härtefallregelung') an. 
  • Hierfür hat der Arbeitgeber einen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. In diesem muss er seinen Namen, seine Steuernummer, die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt der beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Information, ob er jeweils der Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, angeben.
  • Über den Antrag entscheidet das zuständige lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt.
  • Wird dem Antrag zugestimmt, veranlasst das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt die Übersendung einer arbeitgeberbezogenen Bescheinigung an den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung beinhaltet die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer. Sie gilt nur für das aktuelle Kalenderjahr, für das sie ausgestellt wurde.
  • Der Antrag auf Gewährung der Härtefall-Regelung muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden.
  • Auf Grundlage der Angaben im Antrag meldet das lohnsteuerliche Betriebsstättenfinanzamt den/die betroffenen Arbeitnehmer an der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale an.
  • Die Abwicklung in der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt wie im regulären Verfahren. Lediglich die Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderungen werden dem Arbeitgeber schriftlich zur Verfügung gestellt.
  • Wird dem Antrag des Arbeitgebers nicht entsprochen, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen.

Arbeitgeber, die ausschließlich Aushilfskräfte oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitslohn pauschal versteuert wird, brauchen keinen Härtefallantrag zu stellen, weil die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in diesen Fällen nicht anzuwenden sind. Gleiches gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt im Sinne des § 8a SGB IV beschäftigen.

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Antrag des Arbeitgebers auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale'. Dieser kann wie folgt abgegeben werden:
  • Schriftlich (per Brief)
  • Persönlich: mit Identitätspapier
  • Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht

Voraussetzungen

Der Arbeitgeber ist aus persönlichen Gründen oder mangels technischer Möglichkeiten nicht in der Lage, am Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale teilzunehmen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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