Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auskunft Wirtschafts-Identifikationsnummer (Synonym), Grunderwerbsteuergesetz (Synonym), Meldepflichten im Zusammenhang mit der E-IdNr. (Synonym), W-Id-Nr. (Synonym), Wirtschaftsidentifikationsnummer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Aufgabe, jedem Steuerpflichtigen ein Identifikationsmerkmal zuzuteilen. Dieses ist bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Ein Zeitpunkt zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht noch nicht fest.
Hierfür haben natürliche Personen im Jahr 2008 eine Identifikationsnummer erhalten. Wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen.
Folgende wirtschaftlich Tätige werden eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen.
Ein Zeitpunkt zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht noch nicht fest.
Momentan beanspruchen die Arbeiten zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg