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Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Hamburg 99102049000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102049000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auskunft Wirtschafts-Identifikationsnummer (Synonym), Grunderwerbsteuergesetz (Synonym), Meldepflichten im Zusammenhang mit der E-IdNr. (Synonym), W-Id-Nr. (Synonym), Wirtschaftsidentifikationsnummer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 139a bis 139d Abgabenordnung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die Aufgabe, jedem Steuerpflichtigen ein Identifikationsmerkmal zuzuteilen. Dieses ist bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.

Hierfür haben natürliche Personen im Jahr 2008 eine Identifikationsnummer erhalten. Wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen.

Folgende wirtschaftlich Tätige werden eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
  • juristische Personen und
  • Personenvereinigungen.
Einzelkaufleute und Freiberufler werden somit neben der Identifikationsnummer noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. So kann der betriebliche Bereich klar vom persönlichen Bereich getrennt werden.

Ein Zeitpunkt zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht noch nicht fest.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Momentan beanspruchen die Arbeiten zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal