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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Hamburg 99102022000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102022000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (Synonym), Innergemeinschaftlicher Handel (Synonym), Europäische Steuernummer (Synonym), Umsatzsteueridentifikationsnummer (Synonym), VAT-Nummer (Synonym), value added tax identification number (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 27a Umsatzsteuergesetz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr wird neben der Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt.
Sie wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Jeder Unternehmer kann einen Antrag zur Erteilung der USt-IdNr. stellen.

Für die Beantragung einer USt-IdNr. stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Bei Firmenneugründung:  Die Erteilung einer USt-IdNr. kann direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer beim zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.
  2. Antragstellung über das Internet: siehe Links für das Antragsformular. Der Service steht täglich von 05:00 bis 23:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Schriftlicher Antrag:  Der schriftliche Antrag ist zu senden an das
    • Bundeszentralamt für Steuern
    • Dienstsitz Saarlouis
    • 66738 Saarlouis
    • Telefax: +49-(0)228-406-3801

Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg grundsätzlich an die Anschrift der jeweils betroffenen Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z. B. eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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