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Steueridentifikationsnummer, Mitteilung (Finanzämter)

Hamburg 99102044000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102044000000

Leistungsbezeichnung

Steueridentifikationsnummer, Mitteilung (Finanzämter)

Leistungsbezeichnung II

Steueridentifikationsnummer, Mitteilung (Finanzämter)

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Identifikationsmerkmal (Synonym), ID Nr. (Synonym), Steuer ID (Synonym), Steuer-ID (Synonym), Steuer ID Nummer (Synonym), Steuer ID Nr. (Synonym), IdNr (Synonym), Id-Nr (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Handlungsgrundlage

§§ 139a und 139b Abgabenordnung.

Teaser

Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Volltext

Die persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) können Sie in folgenden Dokumenten sehen:
  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Informationsschreiben des Finanzamtes über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (versendet im Oktober/November 2011)
Sollte Ihre IdNr nicht zu finden sein, kann diese über ein Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut angefordert werden (siehe Links).

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Ein im Inland angemeldeter Wohnsitz

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Die Identifikationsnummer (IdNr) wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.

Bearbeitungsdauer

Die Mitteilung Ihrer IdNr kann bis zu 4 Wochen dauern.
Bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland oder nach Geburt kann der Versand 4-8 Wochen dauern.
Sollte auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim BZSt unter Angabe der erforderlichen Daten ratsam. 

Frist

Keine

Hinweise

Die örtlichen Finanzämter können keine steuerlichen Identifikationsnummern vergeben und können keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern nehmen.
Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

  • Steueridentifikationsnummer, Mitteilung (Finanzämter)
Die IdNr:
  • Erhalten Sie (auch Kinder, da auch schon ab Geburt eine Steuerpflicht entstehen kann) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren.
  • Wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.
  • Wird die Steuernummer zukünftig für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Für eine Übergangszeit ist es erforderlich, dass beide Nummern parallel verwendet werden.
  • Bleibt Ihr Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
  • Ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Ist u.a. in folgenden Ihrer Dokumente zu sehen:
  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Mitteilung des BZSt
  • Sonstigem Schriftverkehr mit dem Finanzamt
  • Liegt Ihrem aktuellen Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug vor
 
Sollte Ihre IdNr nicht zu finden sein, kann diese über ein Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut angefordert werden (siehe Links).
 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal