Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung

Hamburg 99102019120000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102019120000

Leistungsbezeichnung

Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung

Leistungsbezeichnung II

Unternehmen, Betrieb, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Existenzgründer (Synonym), Gründung Betrieb (Synonym), Gründung Firma (Synonym), Eröffnung Betrieb (Synonym), Eröffnung Firma (Synonym), Betriebseröffnung (Synonym), Betriebsgründung (Synonym), Fragebogen steuerliche Erfassung (Synonym), Existenzgründung (Synonym), Zentrale Unternehmensgründung (ZUNG) (Synonym), Zwangsgeld - Neugründungen (Synonym), Steuernummer bei Existenzgründung (Synonym), Selbstständigkeit anmelden (Synonym), gewerbe anmelden (Synonym), Neugründung (Synonym), Freelancer (Synonym), Freiberufler (Synonym), Freier Beruf (Synonym), Anmeldung Freiberuflichkeit (Synonym), *Photovoltaik* (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Handlungsgrundlage

§§ 88, 90, 93, 97 und 138 Abgabenordnung -AO- i. V. m. § 37 Einkommensteuergesetz -EStG- und § 19 Gewerbesteuergesetz -GewStG-. Das Finanzamt benötigt diese Angaben, um prüfen zu können, ob eine Steuerpflicht nach den Steuergesetzen (EStG, GewStG bzw. Umsatzsteuergesetz -UStG-) besteht.

Teaser

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Volltext

Wenn Sie ein einen Betrieb eröffnen oder eine selbständige Tätigkeit beginnen, müssen Sie sich auch in der Gründungsphase um Ihre steuerlichen Pflichten kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Betrieb oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung elektronisch z.B. über die Plattform „ELSTER“ an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
•    welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
•    wann Sie diese zahlen müssen,
•    wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für jegliche Korrespondenz rund um Ihren Betrieb oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Der ausgefüllte "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ist elektronisch zu übermitteln (z.B. über ELSTER).

Zusätzlich sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
  • Tätigkeitsbeschreibung bzw. ein Arbeitskonzept
  • Businessplan (falls vorhanden)
  • Vollmacht für den Steuerberater (falls vorhanden und nicht bereits elektronisch übermittelt)
  • Mandat für die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren (falls gewünscht)
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

Sie nehmen eine
•    gewerbliche Tätigkeit,
•    selbständige (freiberufliche) Tätigkeit
      u.a. als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermessungsingenieur, Ingenieur, Architekt,
      Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer,
      Steuerbevollmächtigter, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher,
      Übersetzer, Lotse
•    oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf
oder gründen eine
•    Kapitalgesellschaft,
•    Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
•    Verein
oder
•   beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die steuerliche Anmeldung Ihres Betriebs oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie auf elektronischem Weg bzw. online vornehmen.

•    Melden Sie sich auf die Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an. 
Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
•    Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
•    Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden Sie es ab.
•    Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
•    Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

Die Zuteilung einer Steuernummer und die umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt kann grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen übermittelt und die notwendigen Unterlagen übersandt wurden. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Frist

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Hinweise

Zwecks steuerlicher Ersterfassung bei einer Unternehmensneugründung ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und dem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dies kann am einfachsten im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER erledigt werden (s. Links). Alternativ kann die elektronische Übermittlung über geeignete Software-Programme zur Erstellung von Steuererklärungen erfolgen, die eine derartige Funktion anbieten.

Die Art des auszufüllenden Fragebogens richtet sich nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens:
  • für natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmen, Freiberufler): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit / Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft)
  • für Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR):Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Personengesellschaft/-Gemeinschaft)
  • für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH, UG): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft)
  • Für Vereine: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit)

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

Unternehmen, Betrieb, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden

Die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften besteht, wenn
   - eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird,
   - eine Selbständigkeit besteht,
   - ein freier Beruf ausgeübt wird,
   - eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wird,
   - die Beteiligung an einer Personengesellschaft erfolgt,
   - eine Personengesellschaft gegründet wird,
   - eine Kapitalgesellschaft gegründet wird,
   - ein Verein gegründet wird.

Mit der steuerlichen Registrierung bei dem Finanzamt erfolgt die Vergabe einer Steuernummer.

Eine Informationsbroschüre für Existenzgründer mit Beispielen für die Rechnungserstellung, Informationen zur Kleinunternehmerregelung usw. ist zum Download in den Links verfügbar.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal