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Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob)

Hamburg 99102008000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob)

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Steuerfreistellung eines 325-Euro-Arbeitsverhältnisses (Synonym), Steuerbefreiung gemäß 325-Euro-Gesetz (Synonym), 400 Euro Job (Synonym), Minijob (Synonym), 325 Euro Gesetz (Synonym), 450 Euro Job. Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

  • Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen sind in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre zu finden (siehe Links).
  • Das Arbeitsentgelt für eine geringfügige Beschäftigung ist stets steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von insgesamt 2 % des Arbeitsentgelts erheben.
  • Nur wenn von der Pauschalversteuerung kein Gebrauch gemacht werden soll, muss der Arbeitgeber die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer) anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers ermitteln.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die Verdienstgrenze 520 Euro im Monat. Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohnes erhöht sich dann auch die Verdienstgrenze. Der Mindestlohn - dieser muss grundsätzlich auch Minijobbern gezahlt werden - beträgt ab 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde. Bis zum 30. September 2022 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob weiterhin 450 Euro.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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