Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklassen für eingetragene Lebenspartnerschaften

Hamburg 99102036011010 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011010

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklassen für eingetragene Lebenspartnerschaften

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 2 Absatz 8 und § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Mai 2013 entschieden (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.), dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

Das Einkommensteuergesetz wurde entsprechend geändert, so dass sich eingetragene Lebenspartner nunmehr auch beim Lohnsteuerabzug für eine der Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor entscheiden können. Es ist aber auch möglich, in der Steuerklasse I zu verbleiben.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern stattdessen heiraten. Des Weiteren besteht seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.

Zur weiteren Information zu den möglichen Steuerklassen und deren Kombinationen siehe Links.

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Lebenspartner. Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
  • Schriftlich (per Brief) mit Lebenspartnerschaftsurkunde (Kopie genügt)
  • Persönlich: mit Lebenspartnerschaftsurkunde (Original) und Identitätspapier
  • Durch Bevollmächtigten: mit Lebenspartnerschaftsurkunde (Original), Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht.

Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Partner anwesend zu sein.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Für Änderungen und Eintragungen in der ELStAM-Datenbank ist das Finanzamt zuständig.
  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister sind weiterhin die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal