Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kirchenaustritt, ELStAM (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Lohnkirchensteuer (Synonym), ELStAM (Synonym), Austritt Kirche (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Kirchenaustritt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.
Durch die formelle Erklärung Ihres Kirchenaustritts lösen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft auf. Diese Maßnahme hebt Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer auf.
- Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts beim HamburgService vor Ort ab.
- Der HamburgService vor Ort übermittelt der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts.
- Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber erhalten über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim nächsten Datenabruf ebenfalls Kenntnis vom Wegfall des Kirchensteuermerkmals.
Bei einem Kirchenaustritt wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des nächsten Monats steuerlich wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Februar aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, so wird dies steuerlich ab dem 1. März wirksam.
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt
- Durch den Austritt entfällt die Kirchensteuerpflicht
- Die Zuständigkeit für den Kirchenaustritt liegt beim HamburgService vor Ort. Der HamburgService meldet den Kirchenaustritt dem Finanzamt und der Kirchenverwaltung.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg