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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt

Hamburg 99102036011002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011002

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt

Leistungsbezeichnung II

Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Kirchenaustritt, ELStAM (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Lohnkirchensteuer (Synonym), ELStAM (Synonym), Austritt Kirche (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Kirchenaustritt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Teaser

Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.

Volltext

Durch die formelle Erklärung Ihres Kirchenaustritts lösen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft auf. Diese Maßnahme hebt Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer auf.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie haben den Kirchenaustritt beim Hamburg-Service vor Ort erklärt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts beim HamburgService vor Ort ab.
  • Der HamburgService vor Ort übermittelt der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts.
  • Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber erhalten über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim nächsten Datenabruf ebenfalls Kenntnis vom Wegfall des Kirchensteuermerkmals.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bei einem Kirchenaustritt wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des nächsten Monats steuerlich wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Februar aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, so wird dies steuerlich ab dem 1. März wirksam.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt
  • Durch den Austritt entfällt die Kirchensteuerpflicht
  • Die Zuständigkeit für den Kirchenaustritt liegt beim HamburgService vor Ort. Der HamburgService meldet den Kirchenaustritt dem Finanzamt und der Kirchenverwaltung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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