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Steuerfreibeträge Eintragung

Hamburg 99102002060000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060000

Leistungsbezeichnung

Steuerfreibeträge Eintragung

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Arbeitnehmer, Freibeträge (Lohnsteuerermäßigung)

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.
  • Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber bereit gestellt.
  • Wird ein Freibetrag erstmalig beantragt, ist regelmäßig ein vollständiger 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' zu stellen.
  • Wenn höchstens derselbe Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge wie für das Vorjahr beantragt werden soll und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person den Abschnitt 'Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren' (Zeilen 17 bis 19) auszufüllen.
  • Der Freibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden.
  • Wer einen Freibetrag berücksichtigen lässt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingetragen oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert worden ist.
  • Wird ein Lohnsteuer-Freibetrag nicht beantragt, können die entsprechenden Aufwendungen auch noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (ggf. beider Ehegatten / Lebenspartner). Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
  • Schriftlich (per Brief): mit Nachweisen über die geltend gemachten Aufwendungen, soweit vorhanden (im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich)
  • Persönlich: mit Nachweisen über die geltend gemachten Aufwendungen, soweit vorhaben (im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich) und Identitätspapier
  • Durch Bevollmächtigten: mit Nachweisen über die geltend gemachten Aufwendungen, soweit vorhanden (im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich), Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
  • Elektronisch: in Mein ELSTER; hierfür ist ein Authentifizierungszertifikat erforderlich

Hinweise:

  • Für das Formular s. Links. Die benötigten Anlagen (hier: mindestens Anlage "Werbungskosten") können dem Hauptvordruck durch Anklicken des entsprechenden Kästchens auf der ersten Seite hinzugefügt werden.
  • Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.

Voraussetzungen

  • Werbungskosten, bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen oder es sind Freibeträge zu gewähren
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wird beim Finanzamt gestellt

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Frist für den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beginnt am 1. Oktober des Vorjahres. Der Antrag ist spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt kann die Steuerermäßigung nur noch im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Der Freibetrag wird steuerlich wirksam mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.

Hinweise

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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