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ELStAM, Arbeitnehmer, Faktorverfahren

Hamburg 99102036000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Arbeitnehmer, Faktorverfahren

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

4 mit Faktor (Synonym), IV mit Faktor (Synonym), Steuerklasse 4 mit Faktor (Synonym), Steuerklasse IV mit Faktor (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 39f Einkommensteuergesetz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren.
  • Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug angesetzt (z.B. Grundfreibetrag).
  • Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens wird berücksichtigt.
  • Die Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor führt zu einer anderen Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern als die Steuerklassenkombination III / V: die Lohnsteuer erhöht sich gegenüber der Steuerklasse III und vermindert sich gegenüber der Steuerklasse V.
  • Ein etwaiger Freibetrag (z.B. wegen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag) wirkt sich in der Berechnung des Faktors aus und wird daher nicht zusätzlich zum Faktor gebildet.
  • Die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor ist zwei Jahre lang gültig.
  • Wenn sich die Arbeitslöhne ändern, kann die Änderung des Faktors beantragt werden.
  • Änderungen zu Ungunsten der Ehegatten/Lebenspartner (z.B. ein geringerer Freibetrag) müssen dem Finanzamt unverzüglich angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten / Lebenspartner. Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
  • Schriftlich (per Brief)
  • Persönlich: mit Identitätspapier
  • Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht

Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.

Voraussetzungen

Das Faktorverfahren können Ehegatten oder Lebenspartner wählen, die beide Arbeitslohn beziehen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Steuerklassenwechsel (Wahl des Faktorverfahrens) ist bis zum 30. November eines Jahres zu stellen, wenn er noch für den Lohnabrechnungszeitraum Dezember berücksichtigt werden soll.
Der Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Hinweise

  • Ehegatten/Lebenspartner, die in die Steuerklasse IV mit Faktor eingereiht sind, sind für diese Jahre zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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