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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

Hamburg 99102036063000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036063000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

Leistungsbezeichnung II

Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer*innen sperren oder freischalten

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Teilsperrung (Synonym), Positivliste für Arbeitgeber (Synonym), ELStAM (Synonym), ELStAM, Arbeitnehmer, Eigene ELStAM sperren (Synonym), Arbeitgeberabruf (Synonym), Abruf elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Vollsperre (Synonym), Negativsperre (Synonym), Sperre aufheben (Synonym), sperrung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.

Volltext

Nur Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihr aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt (und verpflichtet). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung.
 
Lassen Sie den Abruf sperren, ist Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Dieses gilt auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
 
Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die/der Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen darf (Positivliste),
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die/der die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen darf (Negativliste),
  • die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren lassen (Vollsperre).
Ist Ihr Unternehmen oder Betrieb aufgrund der Sperrung nicht befugt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen, ist dieses bzw. dieser verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI zu besteuern.
 
Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt; eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.
 
Die Sperrung gilt so lange, bis Sie die Aufhebung der Sperrung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmalen" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift.


Hinweis: Falls auch Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner eine Sperrung der Merkmale vornehmen will, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. 

Voraussetzungen

Sie möchten verhindern, dass der Arbeitgeber Kenntnis von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhält.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitgeberabruf zu sperren teilen Sie dieses Ihrem zuständigen Finanzamt auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mit.
 
Wenn Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen wollen, teilen Sie dieses Ihrem zuständigen Finanzamt auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mit.

Bearbeitungsdauer

K.A.

Frist

Keine.
Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.

Hinweise

Bezüglich Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie können sich an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.

Rechtsbehelf

K.A.

Kurztext

  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale sind zum Beispiel die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge oder die Höhe eines Freibetrages für Werbungskosten
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber darf (und muss) die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
  • Anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale wird Lohnsteuer in richtiger Höhe berechnet
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Arbeitgeberabruf sperren lassen
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber muss dann den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI versteuern
  • Zuständig: Zuständiges Finanzamt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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