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ELStAM, Arbeitnehmer, Eigene ELStAM abrufen

Hamburg 99102036000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Arbeitnehmer, Eigene ELStAM abrufen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Abruf der eigenen ELStAM (Synonym), Eigene ELStAM (Synonym), Meine Steuerklasse (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 39e Einkommensteuergesetz und § 139b Abgabenordnung.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) handelt es sich um folgende Angaben:
  • Steuerklasse (ggf. Faktor bei Steuerklasse IV),
  • Kirchensteuermerkmal (ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten / Lebenspartners),
  • Zahl der Kinderfreibeträge,
  • Lohnsteuerfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag.

Im elektronischen Verfahren sind diese Informationen in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) gespeichert und können durch den Arbeitgeber abgerufen werden.

  • Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten (ELStAM) verbindlich.
  • Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird dies durch eine Änderungsliste angezeigt.
  • Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jeden Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt (siehe auch Dienstleistung 'ELStAM - Allgemeine Information: ELStAM-Verfahren').

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Anträge zu den elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmalen' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift. Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
  • Schriftlich (per Brief)
  • Persönlich: mit Identitätspapier 
  • Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht

Hinweis:

  • Falls auch der Ehegatte / Lebenspartner einen Ausdruck seiner in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten benötigt, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Auskünfte darüber, welche ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mein ELSTER erhalten.
  • Dazu ist eine Registrierung unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer (IdNr.) notwendig.
  • Eine eventuell bereits bestehende Registrierung in Mein ELSTER ohne IdNr. reicht dafür nicht aus.
  • Für weitere Hinweise zur Registrierung bei Mein ELSTER siehe Links.
Darüber hinaus können Auskünfte über die gespeicherten ELStAM auch persönlich oder schriftlich beim Finanzamt beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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