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ELStAM, Arbeitnehmer, Abgleich und Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Hamburg 99102036000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

ELStAM, Arbeitnehmer, Abgleich und Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerklasse falsch (Synonym), falsche Steuerklasse (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sollten Arbeitnehmer feststellen, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von den Daten abweichen, die bislang dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurden, kann dies verschiedene Ursachen haben.
 

1. Ergeben sich Abweichungen beim Freibetrag, könnte dies damit zusammenhängen, dass für das laufende Jahr kein erneuter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt wurde.

2. Weichen die Kinderfreibeträge von den bisher eingetragenen ab, kann die Ursache sein, dass ein Kind zwischenzeitlich volljährig geworden ist und nur noch auf Antrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein fehlender Freibetrag für ein Kind unter 18 Jahren kann allerdings auch mit einer fehlerhaften Zuordnung des Kindes in der ELStAM-Datenbank zusammenhängen. Das Wohnsitz-Finanzamt kann hier eine Korrektur vornehmen.

3. Bei Abweichungen in der Steuerklasse kann es sein, dass sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben: 

  • Wird die Steuerkasse I statt II ausgewiesen, könnte das darauf zurückzuführen sein, dass ein Kind zwischenzeitlich volljährig geworden ist. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein erneuter Antrag auf Zuweisung der Steuerklasse II gestellt werden.
  • Sofern anstelle der bisher geltenden Steuerklasse III, IV oder V jetzt die Steuerklasse I zugeteilt ist, könnte dies damit zusammenhängen, dass sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben (dauernde Trennung vom Ehegatten/Lebenspartner/Lebenspartnerin, Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft etc.).
  • Sollte dem Lohnsteuerabzug fälschlich die Steuerklasse VI zugrunde gelegt worden sein, kann dies damit zusammenhängen, dass sich der Arbeitgeber versehentlich nicht als 'Hauptarbeitgeber' angemeldet hat. Dies muss der Arbeitgeber korrigieren. Die Steuerklasse VI wird auch dann ausgewiesen, wenn der Zugriff auf die ELStAM-Daten gesperrt ist. Für die eigenen ELStAM kann die Aufhebung der Sperrung beantragt werden, sofern die Sperrung selbst beantragt wurde. Sollten die ELStAM vom Finanzamt gesperrt worden sein, weil eine 'Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug' ausgestellt wurde, so hat der Arbeitgeber anstatt der ELStAM diese Bescheinigung dem Lohnsteuerabzug solange zugrunde zu legen, bis das Finanzamt die Sperrung aufgehoben hat.

4. Sollte die Abweichungen andere Gründe haben, wird eine Klärung durch das Finanzamt empfohlen. In diesem Fall prüft das Finanzamt die Hinweise und korrigiert die fehlerhaften Daten bzw. eine nicht mehr aktuelle Sperrung in der ELStAM-Datenbank. Sollte dies nicht sofort möglich sein, weil z.B. die fehlerhaften Personenstandsdaten vorliegen, stellt das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmalen aus. Diese sind dem Lohnsteuerabzug zugrunde zu legen, bis die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berichtigt sind.

Erforderliche Unterlagen

Formular 'Antrag auf Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (ggf. beider Ehegatten / Lebenspartner).
  • Schriftlich (per Brief): Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder Austrittsbescheinigung (Kopie genügt)
  • Persönlich: Identitätspapier, Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder Austrittsbescheinigung (im Original)
  • Durch Bevollmächtigten: Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftliche Vollmacht, Unterlagen zum Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder Austrittsbescheinigung (im Original).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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