Einkommensteuererklärung, Beginn der Bearbeitung der Erklärungen
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Begriffe im Kontext
Est-Erklärung - Beginn der Bearbeitung der Erklärungen- (Synonym), Steuererklärung - Beginn der Bearbeitung der Erklärungen (Synonym), Bearbeitungsdauer Steuererklärung (Synonym), Bearbeitungsstand Steuererklärung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr abgeben können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen.
Für Einkommensteuererklärungen können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen.
Der Grund dafür ist Folgender:
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, um Steuerdaten wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge (Riester/Rürup) und zur Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die zentral übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden, damit sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Die elektronische Übermittlung der Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Der Grund dafür ist Folgender:
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, um Steuerdaten wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge (Riester/Rürup) und zur Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die zentral übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden, damit sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Die elektronische Übermittlung der Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Die Einkommensteuererklärung sollte mittels Elektronischer Steuererklärung (Mein ELSTER) oder mit dem Papiervordruck erfolgen.
Für Einkommensteuererklärungen empfiehlt sich die elektronische Steuererklärung mit Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), hierzu s. Links.
Für Einkommensteuererklärungen empfiehlt sich die elektronische Steuererklärung mit Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), hierzu s. Links.
Das Finanzamt erteilt ihnen nach Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung einen Einkommensteuerbescheid. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal bestimmt werden.
Neben den Informations- und Annahmestellen des zuständigen Finanzamts können auch die Informations- und Annahmestellen der übrigen Hamburger Finanzämter aufgesucht werden.
Das regional nicht zuständige Finanzamt hat allerdings keine Verfahrenseinsicht und kann deshalb keine Anfragen zum konkreten Steuerfall beantworten.
- Steuerbescheide für das zuletzt abgelaufene Kalenderjahr können erfahrungsgemäß frühestens ab Mitte März des Folgejahres erteilt werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg