Einkommensteuererklärung, Beratungsumfang durch das Finanzamt
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Begriffe im Kontext
Abgabe Einkommensteuererklärung (Synonym), Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen (Synonym), Est-Erklärung - Beratungsumfang durch das Finanzamt bei Erstellung (Synonym), Steuererklärung - Beratungsumfang durch das Finanzamt bei Erstellung (Synonym), Hilfe bei der Steuererklärung (Synonym), Ausfüllen der Steuererklärung (Synonym), Steuererklärung, Abgabe (Synonym), Abgabe der Steuererklärung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Elektronische Steuererklärungen oder Anträge in Mein ELSTER müssen von Bürger sorgfältig und vollständig ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Steuererklärungsvordrucke und Antragsformulare müssen vom Bürger sorgfältig und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, bei Ehegatten oder Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen von beiden.
Hinweise zu den verschiedenen Angaben sind in Mein ELSTER bzw. in den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung und auf den Antragsformularen enthalten. Zur Beantwortung allgemeiner Fragen kann entweder persönlich die Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes oder telefonisch und schriftlich das zuständige Finanzamt kontaktiert werden.
Eine umfassende Mithilfe beim Ausfüllen von Erklärungen und Anträgen in Mein ELSTER sowie das komplette Ausfüllen von Erklärungsvordrucken und Antragsformularen gehört nicht zum Leistungsumfang des Finanzamts. Eine über das Beantworten von Fragen hinausgehende Beratung ist Aufgabe der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine und darf seitens des Finanzamts nicht erfolgen.
Hinweise zu den verschiedenen Angaben sind in Mein ELSTER bzw. in den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung und auf den Antragsformularen enthalten. Zur Beantwortung allgemeiner Fragen kann entweder persönlich die Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes oder telefonisch und schriftlich das zuständige Finanzamt kontaktiert werden.
Eine umfassende Mithilfe beim Ausfüllen von Erklärungen und Anträgen in Mein ELSTER sowie das komplette Ausfüllen von Erklärungsvordrucken und Antragsformularen gehört nicht zum Leistungsumfang des Finanzamts. Eine über das Beantworten von Fragen hinausgehende Beratung ist Aufgabe der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine und darf seitens des Finanzamts nicht erfolgen.
Neben den Informations- und Annahmestellen des zuständigen Finanzamts können auch die Informations- und Annahmestellen der übrigen Hamburger Finanzämter aufgesucht werden.
Im regional nicht zuständigen Finanzamt besteht keine Verfahrenseinsicht und Anfragen zum konkreten Steuerfall können nicht beantwortet werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg