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Einkommensteuererklärung, Abgabepflicht von Arbeitnehmern

Hamburg 99102008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Einkommensteuererklärung, Abgabepflicht von Arbeitnehmern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ESt-Erklärung - Abgabepflicht Arbeitnehmer- (Synonym), Steuererklärung - Abgabepflicht Arbeitnehmer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil die tatsächliche Jahressteuerschuld erst im Wege einer Veranlagung ermittelt werden kann.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, wie z.B. Einkünfte aus Gewebebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, mehr als 410 Euro jährlich beträgt oder
  • die positive Summe bestimmter Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld, mehr als 410 Euro im Jahr betragen hat oder
  • beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder
  • bei Steuerklasse IV das Faktorverfahren angewandt worden ist oder
  • ein Arbeitnehmer gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern (einschließlich Versorgungsbezüge) bezogen hat oder
  • vom Finanzamt im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens (ELStAM) ein Freibetrag gewährt worden ist (ausgenommen Zahl der Kinderfreibeträge oder Pauschbetrag für behinderte Menschen) und der im Kalenderjahr 2020 insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.900 Euro (2021: 12.250 Euro), bei zusammen veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern 22.600 Euro (2021: 23.350 Euro) übersteigt.

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist außerdem jeder verpflichtet, der vom Finanzamt hierzu aufgefordert wird. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine Einkommensteuer-Nachzahlung zu erwarten ist. Vielmehr kommt es häufig auch in diesen Fällen zu einer Steuererstattung, insbesondere dann, wenn keine weiteren Einkünfte oder steuererhöhenden Tatsachen vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

siehe Links.

Hinweise

Neben den Informations- und Annahmestellen des zuständigen Finanzamts können auch die Informations- und Annahmestellen der übrigen Hamburger Finanzämter aufgesucht werden.

Im regional nicht zuständigen Finanzamt besteht keine Verfahrenseinsicht und Anfragen zum konkreten Steuerfall können nicht beantwortet werden.

Wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit von mehr als 410 Euro jährlich erzielen, muss die Steuererklärung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisch) an das Finanzamt übermittelt werden.
Zuständig für die Einkommensteuerveranlagung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung seinen Wohnsitz hat.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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