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Umsatzsteuer, Besteuerung der Kleinunternehmer

Hamburg 99102021010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102021010000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer, Besteuerung der Kleinunternehmer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Befreiung von der Umsatzsteuer (Synonym), Freistellung von der Umsatzsteuer (Synonym), Umsatzsteuerbefreiung (Synonym), Mehrwertsteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 19 Umsatzsteuergesetz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Die auf seine Umsätze sonst anfallende Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt jedoch bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz zuzüglich der Umsatzsteuer folgende Grenzen nicht überschreitet:
  • Im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro
  • Im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro.
  • Für den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres ist auf die Verhältnisse zu Jahresbeginn abzustellen.
  • Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 22.000 Euro voraussichtlich nicht überschritten wird.
  • Im Gründungsjahr ist zur Prüfung, ob die Grenze von 22.000 Euro voraussichtlich überschritten wird, die geschätzte Summe der Umsätze auf ein volles Kalenderjahr hochzurechnen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden. Der Verzicht ist für 5 Jahre bindend.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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