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Führerschein, Eignungsuntersuchung

Hamburg 99023001060001 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99023001060001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Eignungsuntersuchung

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Fahreignungsseminar (Synonym), Eignungsuntersuchung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Auszug aus Anlage 5 FeV (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5)


Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis vorzulegen.

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:
b. Orientierungsleistung,
c. Konzentrationsleistung,
d. Aufmerksamkeitsleistung,
e. Reaktionsfähigkeit
erfüllen.
Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
 von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
 von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres,
 von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragserteilung nicht älter als ein Jahr sein.


Änderung und Irrtum vorbehalten, Copyright Landesbetrieb Verkehr (LBV)

 

 

Erforderliche Unterlagen

./.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

./.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Ärztliche Untersuchungsstellen für die Untersuchung nach § 11 (9) i.V.m. Anlage 5 FeV für die Erlangung/Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die ärztliche Untersuchung kann bei jedem Arbeits- und Betriebsmediziner erfolgen. 

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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