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Bewohnerparkausweis

Hamburg 99108001000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001000000

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparkausweis

Leistungsbezeichnung II

Halten und Parken, Bewohnerparkausweis beantragen und verlängern

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Anwohner (Synonym), Parkausweis (Synonym), Einwohner (Synonym), Parkplatz (Synonym), Bewohnerparkausweise (Synonym), Anwohnerparkausweise (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Bewohnerparken, Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Verkehrsmanagement (LBV)

Teaser

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Volltext

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine bestimmte ausgewiesene Zone
(Bewohnerparkzone).
Ein Bewohnerparkgebiet ist ein fest definierter Bereich, für den die Bewohnerinnen und Bewohner einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen können. Mit diesem Ausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in dem Gebiet befreit.
Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
Welche Bewohnerparkzonen es in Hamburg gibt, finden Sie unter Links.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zusätzlich bei einer Verlängerung:
  • den bisherigen Bewohnerparkausweis
Zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
  • Vollmacht im Original
  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
Zusätzlich bei Firmenwagen:
  • nach Aufforderung durch den LBV: Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers
Zusätzlich, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:
  • nach Aufforderung durch den LBV: Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters

Voraussetzungen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet
  • Beantragung ab 16 Jahren möglich

Kosten

Die Gebühren für die erstmalige Beantragung und die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen online 65 EUR und beim LBV vor Ort 70 EUR pro Jahr. Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises (bei Kennzeichenänderung oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone) beträgt 10 EUR. Bei Verlust oder Beschädigung wird kostenlos ein Ersatzdokument ausgestellt. Die Gebühren ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung.

Verfahrensablauf

Online-Beantragung
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen und direkt zu Hause ausdrucken.
Bei der Online-Beantragung kann nur mit Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden.
Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin beim LBV vor Ort.
 
Beantragung vor Ort
  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
 

Bearbeitungsdauer

Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung kann der Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausgedruckt werden.
Bei einer Beantragung vor Ort beim LBV wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

  Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt für ein Jahr.

Hinweise

  • Der Bewohnerparkausweis sichert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken auf einem Parkplatz in der Bewohnerparkzone, in der Sie gemeldet sind.
  • Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
  • Ihr Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden! Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt. Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
Verlängerung des Bewohnerparkausweises
Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich. Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.

Terminbuchung
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Bewohnerparken
  • Danach wählen Sie: Neuantrag / Verlängerung / Änderung Bewohnerparkausweis.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Es kann derzeit im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).

Rechtsbehelf

  Widerspruch

Kurztext

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine bestimmte ausgewiesene Zone (Bewohnerparkzone).

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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