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Ausnahmegenehmigung, Sonntagsfahrverbot

Hamburg 99108058006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108058006000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung, Sonntagsfahrverbot

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sonntagsfahrverbot (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland nicht fahren darf. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit dem Transport- und Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) erforderlich.
 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebührenhöhe ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig, grundsätzlich beläuft sie sich aber auf 37,50
EUR für einen Tag sowie für dauerhafte Ausnahmegenehmigungen auf 285,00 EUR.
Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de in Anspruch nehmen. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal