Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrlehrer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 1ff. Fahrlehrergesetz (FahrlG) schreibt den Besitz einer Fahrlehrerlaubnis vor.
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein Führerschein (erforderlich sind die Klassen BE und der dreijährige Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
- einen Lebenslauf
- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
- ein erweitertes Führungszeugnis
- die Terminbestätigung
Personen, die Fahrlehrer werden wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Außerdem müssen sie entweder Abitur oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen können.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer beträgt mindestens zwölf Monate.
Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist nur der Standort LBV-Nord.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis (je nach Ihrem Anliegen).
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.