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Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis

Hamburg 99018014001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018014001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrlehrer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 1ff. Fahrlehrergesetz (FahrlG) schreibt den Besitz einer Fahrlehrerlaubnis vor.


 

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die  Fahrlehrerlaubnis berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Führerschein (erforderlich sind die Klassen BE und der dreijährige Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • einen Lebenslauf
  • ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
  • ein erweitertes Führungszeugnis
  • die Terminbestätigung
Wichtig: Bei Umschreibung einer Fahrlehrerlaubnis der Bundeswehr sind außer den oben aufgeführten Unterlagen ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (mindestens zwölf Monate) erforderlich.

Voraussetzungen

Personen, die Fahrlehrer werden wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Außerdem müssen sie entweder Abitur oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen können.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer beträgt mindestens zwölf Monate.

Kosten

Die Gebühren betragen 44,50 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist nur der Standort LBV-Nord.

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
  • Danach wählen Sie: Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis (je nach Ihrem Anliegen).
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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