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Führerschein, Internationaler Führerschein Ausstellung

Hamburg 99108062012000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108062012000

Leistungsbezeichnung

Führerschein, Internationaler Führerschein Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Internationalen Führerschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Internationaler Führerschein (Synonym), Führerschein (Synonym), Ausstellung eines Internationalen Führerscheins (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Ausland (Synonym), International (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Teaser

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Volltext

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • den gültigen Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto (45 x 35 Millimeter, Hochformat)
  • die Terminbestätigung
  • ggf. eine Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn Sie noch einen Papierführerschein haben und der letzte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde)
Zusätzlich, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
  • schriftliche Vollmacht des Antragstellers
  • gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten
  • Führerschein und Personalausweis des Antragstellers im Original

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
  • Sie haben einen Führerschein im EU-Kartenformat (Ausstellungsdatum ab 1999).

Sie benötigen für den internationalen Führerschein einen Kartenführerschein. Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei Ihrem Termin zusätzlich umtauschen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link "LBV Führerscheintausch" (siehe unten).

Kosten

Die Beantragung eines internationalen Führerscheins kostet 16,90 EUR.
Wenn Sie den internationalen Führerschein postalisch beantragen, kommen zusätzlich 3,50 EUR für das Einschreiben hinzu.
Wenn Sie Ihren Führerschein zuerst in einem EU-Kartenführerschein umtauschen müssen, fallen ebenfalls zusätzliche Kosten an.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Buchen Sie online einen Termin und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, wird der Internationale Führerschein direkt vor Ort ausgestellt.
Falls Sie Ihren Führerschein zuerst in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen müssen, erhalten Sie den internationalen Führerschein gemeinsam mit Ihren neuen Führerschein nach etwa drei Wochen.
Wenn Sie den internationalen Führerschein postalisch beantragen, wird Ihnen dieser per Einwurfeinschreiben nach Hause zugesandt.

Bearbeitungsdauer

Der internationale Führerschein wird sofort vor Ort ausgestellt, wenn bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist.
Wenn Sie Ihren Papierführerschein zuerst umtauschen müssen, erhalten Sie den internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem neuen EU-Kartenführerschein. Die Herstellung dauert etwa drei Wochen.

Frist

Gültigkeitsdauer
Der internationale Führerschein ist für maximal drei Jahre gültig. Wenn allerdings eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D mit eingetragen werden soll, deren Frist geringer als drei Jahre ist, verkürzt sich auch der internationale Führerschein auf die Frist der eingetragenen Klassen C oder D.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer internationaler Führerschein beantragt werden.

Hinweise

Beantragung mit Vollmacht
Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, können Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person kann gegen Vorlage des eigenen Ausweises, den internationalen Führerschein stellvertretend für Sie beantragen und abholen. Die Beantragung mit Vollmacht ist nur möglich, wenn die Fahrerlaubnis im Format des EU-Kartenführerscheins vorliegt. Der Bevollmächtigte muss volljährig sein.

Postalische Beantragung
Der internationale Führerschein kann auch postalisch beantragt werden. Sofern das ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen dem LBV vorliegen, wird Ihnen der internationale Führerschein im Anschluss per Post zugesandt. In diesem Fall ist kein Besuch im LBV nötig.
Wenn Sie den internationalen Führerschein kurzfristig benötigen, beantragen Sie diesen bitte im LBV vor Ort. Für eine Beantragung vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.

Terminbuchung
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Antrag Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein bereits vorhanden) oder Antrag Internationaler Führerschein inklusive Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein (die ausgewählte Dienstleistung richtet sich danach, ob Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen oder nicht)
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu buchen.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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