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Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Hamburg 99108047050001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Ausländischen Führerschein umschreiben (EU/EWR)

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ausländischer Führerschein, EU/EWR (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, dazu zählen Island, Liechtenstein und Norwegen) müssen ihren Führerschein nicht zwingend in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, denn ihr Führerschein ist grundsätzlich in Deutschland gültig.
Die Bedeutung der EU-Führerscheinklassen in den einzelnen Mitgliedländern erhalten Sie unter dem Link "Beschluss der EU-Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen" (siehe unten)

Dennoch kann die Umschreibung bei Führerscheinen der Klassen C und D nötig sein, da diese in Deutschland nur befristet gültig sind. Erkundigen Sie sich daher bitte zeitig nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, ob und wann Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zum Termin:
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • den gültigen ausländischen Führerschein im Original
  • ein biometrische Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • die Terminbestätigung

Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:

  • ein augenärztliches Gutachten nicht älter als zwei Jahre ist
  • ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist
  • ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist (nur Klasse D)
  • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
  • gegebenenfalls bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation

Achtung: Die ärztlichen Gutachten brauchen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.

Für den Nachweis der 185 Tage im Ausland sind entspr. Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigungen bzw. andere Nachweise) vorzulegen.

Ist der ausländische Führerschein vor Einreise abgelaufen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde bzw. dem zentralen Register vor Ort benötigt.
 

Voraussetzungen

Um den Führerschein umschreiben zu lassen, muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg liegen. Die Umschreibung ist zudem nur möglich, wenn der ausländische Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben wurde, an dem der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat hatte. Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gemeldet gewesen sein, um den dort erworbenen Führerschein beim LBV in einen deutschen umschreiben lassen zu können. Dies muss nachgewiesen werden.

Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMVI (Link siehe unten).

Kosten

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kostet zwischen 36,30 EUR und 79,00 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Umschreibung dauert ab Antragsstellung circa drei bis vier Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Achtung: Diese Dienstleistung erhalten Sie nur in den Standorten Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord!
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.


Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Hinweis für EU-Führerschein-Inhaber, die ursprünglich einen Führerschein aus einem Drittstaat besaßen:
Wenn Sie Ihren Führerschein aus einem sogenannten Drittstaat ohne Prüfung in einem EU-Land getauscht haben, sprechen Sie bitte umgehend beim LBV vor. Buchen Sie dafür den Termin Umschreibung eines ausländischen Führerscheins beim LBV.
Im EU- oder EWR-Führerschein steht in diesem Fall unten oder hinter den Klassen in Zeile 12  die Schlüsselzahl 70 und das Länderkürzel des Drittstaates.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen und eine Umschreibung ist nur mit theoretischer und praktischer Prüfung möglich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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