Führerschein, Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts
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Alte Papierführerscheine müssen bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden!
Seit dem 19.01.2013 sind Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Dokument beantragt werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten ebenfalls bestimmte Fristen, um diese in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Welche Frist für Sie gilt, finden Sie unter „Fristen“.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen, Sie erhalten lediglich ein neues Führerscheindokument. Auch die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. (siehe unter "Wichtige Hinweise").
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- der aktuelle Führerschein
- ggf. eine Karteikartenabschrift, falls Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Hamburg ausgestellt wurde. Sie erhalten die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.
- die Terminbestätigung
Für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3 benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie die Expressbestellung wählen, die ausschließlich im LBV möglich ist. Diese kostet zusätzlich 26,40 EUR.
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.
Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von drei Werktagen.
Bei Papierführerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Führerscheinklassen
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Sollte das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten sein, wird bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich sein. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Terminbuchung:
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Alte Papierführerscheine müssen bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden.
- alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden.
- Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zu einem bestimmten Stichtag in ein aktuelles Führerschein-Modell umzutauschen
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen erst nach Ablauf der Gültigkeit getauscht werden