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Fahrerlaubnis Erteilung

Hamburg 99108047001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein, Ersterteilung (Synonym), LBV Führerschein beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Die Antragsstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Hamburg verfügen und bei Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters sein.

 

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe 
  • ein Sehtest ( A/B Klassen); Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
  • Ärztliche Gutachten für C/D Klassen (Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen); Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
  • Führungszeugnis bei D Klassen (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
  • die Terminbestätigung

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg 
  • Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
  • Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurde.

Kosten

Die Gebühren betragen von 44,70 EUR bis 73,30 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Unterlagen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
 

Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Klassen behalten ihre Gültigkeit, Ausnahmen sind hier die C- und D-Klassen.
vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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