Ausfuhrkennzeichen Zuteilung
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Sollten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Das Kennzeichen ist nur im beantragten Zeitraum und grundsätzlich für maximal einen Monat gültig, sofern die abgeschlossene Fahrzeugversicherung und die letzte Hauptuntersuchung ebenfalls so lange gültig sind. Anderenfalls verkürzt sich die Gültigkeit entsprechend.
In begründeten Einzelfällen kann das Kennzeichen auch für einen längeren Zeitraum beantragt werden. Dies kann im LBV vor Ort geklärt werden.
Ab Beginn des beantragten Zeitraums muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden.
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original (mit aktueller Meldebestätigung, sofern der Wohnsitz in Deutschland ist)
- eine Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (wird nur in Papierform ausgegeben)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war, siehe dazu gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I;
- wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder)
- eine EC-Karte
- die Terminbestätigung
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original und eine lesbare Farbkopie des Ausweises (vom Personalausweis oder Reisepass) des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- SEPA-Mandat des Vollmachtgebers im Original zur Erhebung der Kfz-Steuer, gegebenenfalls mit vom Antragsteller abweichenden Kontoinhaber (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
zusätzlich für Firmen:
- Firmennachweis in Form von Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszugs (bei Vereinen)
- CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands erforderlich.
Für Antragssteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie einen Empfangsbevollmächtigten, der in Hamburg gemeldet sein muss. Der Empfangsbevollmächtigte (natürliche Person) kann stellvertretend für Sie Bescheide des LBV entgegennehmen. Er muss bei der Antragstellung des Ausfuhrkennzeichens persönlich anwesend sein.
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, empfiehlt sich vorher die Abmeldung in Deutschland. Alle weiteren Informationen zur Ausfuhr ins Ausland finden Sie unter „Links“.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
- Danach wählen Sie: Antrag Ausfuhrkennzeichen
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Außerdem behält sich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen. In diesem Fall ist das Fahrzeug beim LBV vorzuführen.
- Kennzeichen für die Ausfuhr ins Ausland
- im beantragten Zeitraum für maximal einen Monat gültig
- Fahrzeugversicherung und letzte Hauptuntersuchung müssen entsprechend lang gültig sein
- längere Zeiträume nur nach individueller Absprache vor Ort mit dem LBV möglich
- ab Beginn des beantragten Zeitraums Zahlung der Kfz-Steuer