Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen
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Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen
Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne oder mit nur einem Sorgeberechtigte
Begriffe im Kontext
Alleinreisende Minderjährige (Synonym), Urlaubsreisen von Minderjährigen (Synonym), Erlaubnis für alleinreisende Minderjährige (Synonym), Reisen von Minderjährigen ohne Eltern (Synonym), Reisevollmacht Minderjährige (Synonym), Beglaubigung einer Reisevollmacht für das Reisen mit Minderjährigen (Synonym), Reisevollmacht für Minderjährige beglaubigen (Synonym), Unterschriftenbeglaubigung für Reisen mit Minderjährigen (Synonym), Beglaubigung von Unterschriften für das Reisen mit Minderjährigen (Synonym), Minderjährige, Reisevollmacht (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.
Ich empfehle Ihnen für Ihr minderjähriges Kind, dass ohne Eltern ins Ausland reist, eine Einverständniserklärung von Ihnen mitzugeben.
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
Je nach Zielland,
lassen.
Hinweis:
Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
- Reiseroute und
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
- seiner Geburtsurkunde und
- der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
- muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes
übersetzt werden, - ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
lassen.
Hinweis:
Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Formlose Einverständniserklärung, sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.
Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind und ein Elternteil alleine mit dem Kind ins Ausland reisen möchte, sollte der andere Elternteil ebenfalls eine solche Einverständniserklärung abgeben. Das macht es für die Grenzbehörden einfacher, normale Reisen mit dem Kind von versuchten Kindesentziehungen zu unterscheiden.
Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte oder mit nur einem Sorgeberechtigten
- Erklärung zeigt, dass die Eltern oder der Elternteil mit der Auslandsreise
einverstanden sind - Inhalt Bescheinigung:
- Personalien des minderjährigen Kindes
- Personalien und Kontaktdaten der/des Sorgeberechtigten
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en
- Reiseroute
- zuständig: Auswärtiges Amt