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Schülersammelliste Anordnung

Hamburg 99125004088000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99125004088000

Leistungsbezeichnung

Schülersammelliste Anordnung

Leistungsbezeichnung II

Schülersammellisten Klassenreise, gesicherter Aufenthalt

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltserlaubnis, Klassenfahrt (Synonym), Niederlassungserlaubnis, Klassenfahrt (Synonym), Reisendenliste, Klassenfahrt (Synonym), Migranten, Klassenfahrt (Synonym), Ausländer, Klassenfahrt (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Klassenreise (Synonym), Ausländer, Klassenreise (Synonym), Migranten, Klassenreise (Synonym), Niederlassungserlaubnis, Klassenreise (Synonym), Reisendenliste, Klassenreise (Synonym), Klassenreise, Schülersammellisten Klassenreise, gesicherter Aufenthalt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 1 Abs. 5 AufenthV - Begriffsbestimmungen
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 AufenthV - Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
§ 48 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 50 Abs.1 AufenthV - Gebühren

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Einreise / Durchreise - Schengen-Staaten
Schüler aus Drittstaaten (Nicht-EU Ländern), die in Deutschland einen Aufenthaltstitel besitzen (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis), benötigen kein Visum für die Schengen-Staaten. Dies gilt sowohl für die Durchreise als auch für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Nationalpass ihres Herkunftsstaates sowie den deutschen Aufenthaltstitel verfügen.


Einreise / Durchreise  EU Mitgliedsland, aber kein Schengen-Staat
Für die Einreise und Durchreise in ein EU Mitgliedsland, das kein Schengen Staat ist, wurde für Klassenreisen allgemein bildender Schulen und Berufsschulen die Schülersammelliste entwickelt. Schüler aus Drittstaaten benötigen für die Einreise / Durchreise dann kein Visum mehr, wenn sie in einer solchen Liste eingetragen sind. Ist die Schülersammelliste mit Passbildern versehen, ersetzt sie sogar den Pass.

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Anschrift der Schule
  • Namen und Vornamen aller Reisenden (auch der begleitenden Lehrkräfte)
  • zusätzlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und nach Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Status derjenigen ausländischen Schülerinnen und Schüler, die aus Drittstaaten stammen
  • Passfotos dieser Schülerinnen und Schüler
  • Angabe des Reisezieles und der Reisedauer

Voraussetzungen

  • Schüler einer allgemein bildenden Schule oder Berufsschule aus Drittstaaten mit Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (gesicherter Aufenthalt)
  • Einreise oder Durchreise in ein EU Mitgliedsland, das kein Schengen Staat ist
     

Kosten

Minderjährige 6 EUR, Volljährige 12 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung mindestens vier Wochen vor Reisebeginn.

Hinweise

Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Schule, nicht nach dem Wohnort der Schüler.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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