Blumenkübel auf öffentlichen Flächen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Pflanzkübel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt auch das Aufstellen von Blumenkübeln.
Antragstellung kann formlos erfolgen. Skizze mit Angaben der Maße erforderlich. Anliegendes Antragsformular ist hilfreich (siehe link).
Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg