Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Umzug (Synonym), Zuzug (Synonym), Ummeldung (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldewesen (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Ummeldebescheinigung (Synonym), Ummeldebestätigung (Synonym), Ummelden (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Wohnung (Synonym), Zweitwohnsitz (Synonym), Wegzug (Synonym), Zweitwohnung (Synonym), Adressänderung (Synonym), Elektronische Wohnsitzanmeldung (Synonym), Neue Wohnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.09.2022
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Hamburg Service)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html - § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html - § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__22.html - § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html - § 23a Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23a.html - § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html - Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm - § 1 Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BMGAGHAV2P1
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Sind Sie unter 16 Jahre alt, muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie eine Pflegschaft oder Betreuung, welche Ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, bestellt ist, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von dieser Person angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie, oder eine von Ihnen bevollmächtige Person, müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen.
Wenn Sie innerhalb von Hamburg eine neue Nebenwohnung beziehen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
Sind Sie unter 16 Jahre alt, muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie eine Pflegschaft oder Betreuung, welche Ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, bestellt ist, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von dieser Person angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie, oder eine von Ihnen bevollmächtige Person, müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen.
Wenn Sie innerhalb von Hamburg eine neue Nebenwohnung beziehen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
- Identitätsnachweise aller anzumeldenden Personen:
- Personalausweis und, sofern vorhanden Reisepass
- gegebenenfalls vorläufiger Personalausweis oder Passersatz
- Kinder (bis zum 18. Geburtstag):
- wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, ansonsten die Geburtsurkunde
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung.
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug.
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
- Bei Zuzug von außerhalb:
- Verheiratete/Verpartnerte:
- Eheurkunde im Original
- Identitätsnachweise von Beiden Ehepartnern, sofern sie nicht getrennt leben
- Geschiedene:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil im original
- Verwitwete:
- original Sterbeurkunde
- Unverheiratete und Wohngemeinschaften:
- Vorlage der Ausweise aller Personen sowie zusätzlich schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen
- Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
- den Aufenthaltstitel
- Verheiratete/Verpartnerte:
- 13,00 EUR pro volljähriger Person oder Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.
- 13,00 EUR pro Familie (Eltern einschließlich minderjähriger Kinder mit denselben Zuzugsdaten).
- 13,00 EUR ein Ehepaar (ohne Kinder mit denselben Zuzugsdaten).
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.
- Parkplatzabsperrung für Umzug
- LBV Kfz-Schein, Änderung
- Hundeanmeldung Online
- Hundehaltung, Anmeldung
- LBV Online-Dienste
- LBV-Terminbuchungen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung - barrierefrei, PDF, 235 KB, 1 Seite
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde - barrierefrei, PDF, 786 KB, 3 Seiten
- Formular: Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 235 KB
- Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 259 KB
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
- Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes muss in der Gemeinde erfolgen, in welcher der Nebenwohnsitz besteht.
- Für die Nutzung einer Nebenwohnung in Hamburg erhebt das Finanzamt eine Zweitwohnungsteuer.
- Die persönliche Anwesenheit von Kindern unter 18 Jahren ist nicht erforderlich.
- Eine Anmeldung von Minderjährigen ohne beide Sorgeberechtigte ist immer vorab telefonisch mit dem Hamburg Service zu klären.
- Bei Umzug innerhalb des Hauses ist auch eine Ummeldung erforderlich.
- Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten anmelden.
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Nebenwohnsitz ist jede Wohnung im Inland neben der Hauptwohnung
- Meldefrist: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
- Anmeldung muss persönlich erfolgen, durch eine andere Person mit Vollmacht oder online
- zuständig: jeder Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten - bzw. die Meldebehörde des Wohnortes, indem sich der Nebenwohnsitz befindet
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg