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Wohnsitz Abmeldung

Hamburg 99115005070000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005070000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Wohnung abmelden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Wohnsitz, Abmelden (Synonym), Wohnung, Abmelden (Synonym), Abmelden Wohnung (Synonym), Wohnsitz abmelden (Synonym), Hauptwohnsitz abmelden (Synonym), Obdachlose, Abmeldungen Wohnsitze (Synonym), Wegzug aus Deutschland (Synonym), Einwohnerwesen (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldewesen (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Abmeldung (Synonym), Wohnung (Synonym), Wohnungsabmeldung (Synonym), Auszug (Synonym), Wohnungsaufgabe (Synonym), Aufgabe (Synonym), Wegzug (Synonym), Abmeldebestätigung (Synonym), Abmeldung in eine andere Gemeinde (Synonym), Zweitwohnsitzaufgabe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.06.2024

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

Teaser

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Volltext

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnng in Deutschland beziehen oder länger als 1 Jahr nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie sich abmelden.

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde abmelden.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen Sie von der Person abgemeldet werden, aus deren Wohnung Sie ausziehen.
Ab dem 16. Lebensjahr können Sie sich ohne Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten abmelden.

Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung über Ihre Wohnungsabmeldung.

Erforderliche Unterlagen

Legen Sie folgende Unterlagen vor, wenn Sie sich persönlich vor Ort abmelden:
  • gültige Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Pass sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass im Original vorlegen.

Reichen Sie folgende Unterlagen ein, wenn Sie sich schriftlich abmelden:
  • Abmeldeformular
  • Kopie der gültigen Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren

Voraussetzungen

  • Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus und haben keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland oder
  • Sie geben eine Nebenwohnung ersatzlos auf oder
  • Sie halten sich länger als 1 Jahr im Ausland auf.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie können sich persönlich abmelden.
  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. 
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz ab.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.
 
  • Sie können sich schriftlich abmelden.
  • Sie füllen das Abmeldeformular aus und unterschreiben es.
  • Sie senden das Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Ausweises an die zuständige Stelle.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 5 Minuten.

Frist

  • Sie können Ihre Wohnung frühestens 7 Tage vor Ihrem Auszug abmelden.
  • Sie müssen Ihre Wohnung spätestens 2 Wochen nach Ihrem Auszug abmelden.

Hinweise

Als Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber können Sie Personen, die nicht mehr in Ihrer Wohnung leben von der zuständigen Stelle von Amts wegen abmelden lassen. Die zuständige Stelle prüft vor der Abmeldung die tatsächlichen Wohnverhältnisse.

Wenn Sie Ihre Hamburger Nebenwohnung abmelden, müssen Sie diese auch von der Zweitwohnungsteuer abmelden.

Die amtliche Meldebestätigung enthält folgende Angaben:
  • Familienname, Vornamen, gegebenenfalls Künstlername oder Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Datum der Anmeldung oder Abmeldung
  • Hinweis, ob es sich um eine alleinige Wohnung, eine Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Bei Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich, Anmeldung am neuen Wohnort ist ausreichend
  • Bei Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung zwingend erforderlich
  • Bei Auslandsaufenthalt von mehr als 1 Jahr ist eine Abmeldung erforderlich
  • unter 16 Jährige werden von der Person abgemeldet, aus deren Wohnung sie ausziehen
  • ab dem 16. Lebensjahr kann eine Abmeldung ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen
  • Aushändigung einer amtlichen Meldebestätigung

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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