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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Hamburg 99115005070002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005070002

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Leistungsbezeichnung II

Nebenwohnung abmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abmelden Wohnsitze (Synonym), Zweitwohnung abmelden (Synonym), Zweitwohnsitz abmelden (Synonym), Nebenwohnsitze, Abmelden (Synonym), Nebenwohnsitz abmelden (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Zweitwohnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Teaser

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Volltext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönlich:
    • Abmeldeformular (auch vor Ort)
    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
  • Schriftlich:
    • Abmeldeformular
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Auszug

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Abmeldung des Wohnsitzes können Sie persönlich oder schriftlich im Hamburger Service vornehmen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. 
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Minuten

Frist

  •  Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden.
  • Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen. 
  • Im Melderegister wird das tatsächliche Auszugsdatum eingetragen.

Hinweise

  • ACHTUNG: Eine Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem tatsächlichen Auszug  erfolgen.
  • Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen.
  • Die bei der schriftlichen Abmeldung benötigten Daten können dem Abmeldeformular entnommen werden. 
  • Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam, daher wird um Übersendung der Abmeldung per Briefpost gebeten.
  • Sie können  sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Personalausweise der abzumeldenden Person sowie der bevollmächtigten Person sind im Original vorzulegen.
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.

Abmeldung einer auswärtigen Neben-/Zweitwohnung:
  • Wenn Hamburg Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz werden soll oder bereits ist, muss die auswärtige Zweitwohnung abgemeldet werden. Dies können Sie im Hamburg Service schriftlich oder persönlich oder in dem Einwohnermeldeamt des Nebenwohnsitzes tun.
Abmeldung einer Hamburger Neben-/Zweitwohnung:
  • Sie können Ihren Hamburger Nebenwohnsitz in einem der Hamburger Kundenzentren, sowie beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes abmelden.
  • Ehemalige Bewohner  können vom Wohnungsgeber in jedem Hamburger Einwohner-Kundenzentrum PERSÖNLICH abgemeldet werden. Weitere telefonische Auskünfte erteilt hierzu das jeweilige Einwohner-Kundenzentrum.
  • Bei Aufgabe der Nebenwohnung, oder der Ummeldung dieser innerhalb Hamburgs, beachten Sie bitte die Dienstleistung zur Zweitwohnungssteuer (siehe unter Links).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal