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Ausweispflicht, Befreiung

Hamburg 99008002010000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausweispflicht, Befreiung

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Ausweispflichtbefreiung (Synonym), Antrag Befreiung Ausweispflicht (Synonym), Ausweisbefreiung (Synonym), Befreiung Personalausweis (Synonym), Bundespersonalausweis, Befreiung (Synonym), Personalausweis, Befreiung (Synonym), Befreiung von der Ausweispflicht beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG).

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
  • Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
  • Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers.
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich, der Hamburg Service ist deshalb immer vorab telefonisch zu kontaktieren.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind sehr individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung. Es handelt sich lediglich um mögliche Indizien:
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Vorsprache des Betreuers oder eines Bevollmächtigten. Unter Vorlage des letzten abgelaufenen Ausweises/Passes wird die Ausweispflichtbefreiung am selben Tag ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Minuten

Frist

Keine

Hinweise

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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