Liegenschaftskarte Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
DSGK (Synonym), Flurkartenauszug (Synonym), Digitale Stadtgrundkarte (Synonym), Flurkarte digital, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (Synonym), ALKIS (Synonym), Flurkarte (Synonym), Katasterkarte (Synonym), Liegenschaftskarte online (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
LGV ALKIS-Hilfe
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.
Es werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Es werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte enthält zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.
Die Angaben zu Bodenschätzungsergebnissen können notwendig sein, wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen.
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte enthält zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.
Die Angaben zu Bodenschätzungsergebnissen können notwendig sein, wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg in der jeweils geltenden Fassung.
- Online: Auf den Online-Dienst gelangen Sie über den Link HamburgService. Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
- Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
- E-Mail, Fax oder Brief: Ein formloser Auftrag wird erstellt.
- Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.
Online:
- Kunde: Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
- LGV: 1-3 Arbeitstage
- HamburgService - Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (online abrufbar)
- Grund und Boden, Flurstücksweise
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss Hamburg (GebOVerm)
- Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
- Vertriebswege: Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und dem Baulastenverzeichnis
Es gibt folgende Hinweise:
- Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
- Der Support vom Online-Dienst „Liegenschaftskataster“ wird vom Team Datenabgabe und Support geleistet. Hier werden Fragen nur per E-Mail beantwortet - Die E-Mail-Adresse lautet: lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
- Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
- Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis
- allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
- Bearbeitungszeiten
- die verschiedenen Vertriebswege
- und die verschiedenen Produkte
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter.
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
- Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.
- Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte bilden sowohl Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) ab, als auch Böschungen, Radwege, Parkplätze und vieles mehr
- Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte enthalten Ergebnisse der Bodenschätzung
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind blattschnittfrei erhältlich in den Ausgabemaßstäben 1: 500, 1: 1000 und 1: 2000, schwarz/weiß oder farbig