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Liegenschaftskarte Auskunft

Hamburg 99123028023000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123028023000

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskarte Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

DSGK (Synonym), Flurkartenauszug (Synonym), Digitale Stadtgrundkarte (Synonym), Flurkarte digital, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (Synonym), ALKIS (Synonym), Flurkarte (Synonym), Katasterkarte (Synonym), Liegenschaftskarte online (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

LGV ALKIS-Hilfe

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

Teaser

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.
Es werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Volltext

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.
Die Liegenschaftskarte enthält zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.
Die Angaben zu Bodenschätzungsergebnissen können notwendig sein, wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Erwerb der Liegenschaftskarte sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine
 

Kosten

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

  • Online: Auf den Online-Dienst gelangen Sie über den Link HamburgService. Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
  • E-Mail, Fax oder Brief: Ein formloser Auftrag wird erstellt.
  • Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.

Bearbeitungsdauer

Online:
  • Kunde: Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
  • LGV: 1-3 Arbeitstage
E-Mail, Fax oder Brief: 5-10 Arbeitstage

Frist

Keine

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
  • Der Support vom Online-Dienst „Liegenschaftskataster“ wird vom Team Datenabgabe und Support geleistet. Hier werden Fragen nur per E-Mail beantwortet - Die E-Mail-Adresse lautet: lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
  • Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. 
  • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis 
    • allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
    • Bearbeitungszeiten
    • die verschiedenen Vertriebswege
    • und die verschiedenen Produkte
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter.
  • Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
  • Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte bilden sowohl Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) ab, als auch Böschungen, Radwege, Parkplätze und vieles mehr
  • Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte enthalten Ergebnisse der Bodenschätzung
  • Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind blattschnittfrei erhältlich in den Ausgabemaßstäben 1:  500, 1: 1000 und 1: 2000, schwarz/weiß oder farbig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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