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Führerschein, Motorradklassen (AM, A1, A2, A) beantragen

Hamburg 99108047001003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001003

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Motorradklassen (AM, A1, A2, A) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Motorradführerschein beantragen (Synonym), Klasse 1, 1a, 1b, alte Motorradklassen (Synonym), Motoradführerschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Nutzung von Krafträdern gibt es eigene Führerscheinklassen. Betroffen sind die Klassen AM, A1, A2 (wird alternativ auch A80 genannt) und A.

Klasse AM: zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leicht-Kfz

Klasse A1: Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11 kw oder Krads mit 80 ccm

Klasse A2 (auch A80): Krafträder mit max. 35 kw

Klasse A: Krafträder über 50ccm oder über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Kfz über 15 kw

Die erforderlichen Unterlagen können in der Regel beim Fahrlehrer abgeben werden, der dann für den Kunden die Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm 
  •  Bescheinigung über die Teilnahme an Erster Hilfe
  • Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit: max. 2 Jahre)

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann frühestens 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Der Hauptwohnsitz ist Hamburg 
  • Der Unterricht in einer Fahrschule wurde absolviert (Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
  • Die theoretische und praktische Prüfung wurde erfolgreich bestanden.(Die Antragstellung erfolgt bereits vorher.)
  • Das Mindestalter ist erreicht (16 Jahre bei AM und A1, 18 Jahre bei A2, 20 Jahre bei A mit Vorbesitz von A2, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb)

Kosten

43,40 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.  

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kann die Klasse A2 nur mit Bestehen der praktischen Prüfung (ohne theoretische Prüfung) erworben werden.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nur mit Bestehen der praktischen Prüfung (ohne theoretische Prüfung) erworben werden. Der Aufstieg von A2 auf A ist bereits im Alter von 20 Jahren möglich.

Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.  
Alle weiteren Informationen über die Beantragung von Führerscheinen erhalten Sie unter den Links "LBV, Führerschein" und "LBV, EU-Führerscheinklassen" (siehe unten).   

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal