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Ausnahmegenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht

Hamburg 99108025001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108025001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gurtpflicht, Ausnahme (Synonym), Gurtanlegepflicht (Synonym), Sondergenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht (Synonym), Anschnallen Gurt, Befreiung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
  • ärztliche Bescheinigung, in der der Arzt bescheinigt, dass der Antragsteller aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt nicht anlegen darf und befreit werden muss
  • Vorlage des Personalausweises

Voraussetzungen

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.

Kosten

Die Gebühr beträgt 17,30 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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