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Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses

Hamburg 99010001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010001000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

eAT (Synonym), Aufenthalt, Bescheinigung der Identität (Synonym), Aufenthalt, Verlustbescheinigung bei Verlust des Passes (Synonym), Aufenthalt, Pass bei Botschaft bzw. Konsulat beantragen (Synonym), Aufenthalt, Verlustanzeige des Passes (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.

Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.

Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut der Standort für Ausländerangelegenheiten aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Wird der Pass wiedergefunden ist der Standort für Ausländerangelegenheiten umgehend zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhandene  Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein
  • andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
  • ein biometrisches Passbild
  • bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Kosten

9-18 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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