Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses
Inhalt
Begriffe im Kontext
eAT (Synonym), Aufenthalt, Bescheinigung der Identität (Synonym), Aufenthalt, Verlustbescheinigung bei Verlust des Passes (Synonym), Aufenthalt, Pass bei Botschaft bzw. Konsulat beantragen (Synonym), Aufenthalt, Verlustanzeige des Passes (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Hamburg Service)
Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.
Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.
Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut der Standort für Ausländerangelegenheiten aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wird der Pass wiedergefunden ist der Standort für Ausländerangelegenheiten umgehend zu informieren.
- Vorhandene Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein
- andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
- ein biometrisches Passbild
- bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg