Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Hamburg 99010020001023 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020001023

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

eAT (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Selbstständige (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Freiberufler (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.

Volltext

Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Firmenprofil (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Businessplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Geschäftskonzept (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Kapitalbedarfsplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Finanzierungsplan
  • Ertragsvorschau
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
  • Berufserlaubnis, sofern sie für die Berufsausübung erforderlich ist (z.B. Anwaltszulassung)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Angemessene Altersvorsorge (nur wenn das 45. Lebensjahr bereits erreicht ist)

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt,
  • eine geklärte Identität,
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Kosten

Abhängig von der Geltungsdauer.
  • Bis zu einem Jahr 100 EUR,
  • über ein Jahr 110 EUR.
  • Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR.
  • Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Frist

  • Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

Hinweise

Für folgenden Personenkreis ist außer den bezirklichen Ausländerabteilungen auch das Hamburg Welcome Center (HWC) ansprechbar:
  • Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
  • Hochqualifizierte ab 66.000 EUR Bruttojahresgehalt
  • Forscherinnen und Forscher
  • Selbständige Erwerbstätige, Freiberufler/innen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Wird befristet erteilt
  • zuständig: örtlich Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal